Beratungen durch die Jugendsozialarbeit an Schulen unterliegen der Schweigepflicht. Für eine umfassende und professionelle Beratung durch die JaS werden personenbezogene Daten der Klienten benötigt. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. A. DS-GVO.
Es gilt die Datenschutzerklärung der Geschwister-Gummi-Stiftung gemäß der DS-GVO.